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Tonarmzähler
war ursprünglich eine Vorrichtung am Tonarmknopf*, (unten am Mark V*), die Abwärtsbewegungen des Tonarms, (also Drehungen des Knopfs nach links), registrierte und aufaddierte. Knopfdrehungen nach rechts bewirkten nichts. Dazu befanden sich im Inneren des schwarzen Teils unterhalb des Knopfs kleine Zahnrädchen, die ein Zählwerk antrieben. Die Ziffern waren winzig und wurden deshalb durch eine eingebaute Lupe vergrößert. Am Ende der Sitzung konnte der Auditor die Summe der stattgefundenen Bewegungen daran ablesen. Auf dem Foto ist der Wert 3,4 zu lesen. Was Abwärtsbewegungen des Tonarms bedeuten, finden Sie unter Tonarmaktion* beschrieben.
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Das Mark V besaß nur ausnahmsweise diesen Zähler. Vorher gab es gar keine. Bei ihnen trug der Auditor jede Abwärtsbewegung des Tonarms in seine Arbeitsblätter ein und addierte diese am Ende der Sitzung. Das war umständlich und fehlerträchtig. Ab dem Mark VI* übernahm es zum ersten Mal eine eingebaute Elektronik. Da es zu dieser Zeit noch keine Mikrocontroller* gab, brauchte man dafür mehr als 10 herkömmliche Schaltkreise*.
Da diese Zähler echte und “falsche” Tonarmbewegungen nicht unterscheiden konnten, musste der Auditor durch Körperbewegung* verursachte Änderungen im Worksheet* notieren und nach der Sitzung vom registrierten Wert abziehen.
Das vk1 (Fertiggerät) erkennt Körperbewegung selbständig. Das folgende Foto zeigt das vk1-50 aus dem Jahr 2008. Es erhielt ab 2014 ein anderes Gehäuse.
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Beim vk1 (Stand Januar 2021) stellt sich der nachfolgende Anblick dar. Das gemeinsame Display ist unverändert, die Beschriftung jedoch etwas anders. Der Tonarmzähler (TAA) ist nun mit dem Schriftzug “Zähler”, die Tonarmanzeige (TA) mit “Position” gekennzeichnet.
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Der Mikrocontroller erkennt geistig bedingte Veränderungen des Tonarms und addiert sie, deshalb “Zähler”. Durch Körperbewegung verursachte Veränderungen werden ignoriert. Zusätzlich gibt es eine Taste zur manuellen Unterbindung der Zählung von Körperbewegung. Sie befindet sich rechts und hat die Bezeichnung “B/M” (= BODY MOTION). Der Auditor kann sie drücken, um ganz sicher zu gehen.
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