Fallüberwacher (engl. “Case Supervisor”, abgekürzt “C/S”)

“Überwacher” hat im Deutschen gelegentlich einen negativen Klang. Das ist hier unbegründet. Man könnte “Supervisor” auch mit “Dienstvorgesetzter”,  “Inspekteur”, “Aufsichtsperson” usw. übersetzen. 

Der F. ist eine Person, die den Fall* des Preclears* im Auge behält und darauf achtet, dass dieser die gewünschten Fortschritte macht. Neben einer Auditorenausbildung verfügt er über weitere Qualifikationen, um Auditingsitzungen administrativ zu begleiten. Der F. legt vorher fest, welche Aktionen auditiert werden und überprüft nach der Sitzung durch das Lesen der Worksheets*, ob dies vom Auditor* korrekt gemacht wurde und ob die dabei angestrebten Ergebnisse erzielt wurden. Unterlief dem Auditor ein technischer Fehler, ordnet der F. eine Korrektur an. Konkret heißt das, dass der Auditor die theoretischen Hintergründe neu studieren muss, bei deren lückenloser Kenntnis und fehlerfreier Anwendung es nicht zu der Beanstandung gekommen wäre. Das kann auch praktisches Üben einschließen. Solange diese Korrektur andauert, darf der Auditor niemanden auditieren.

Der F. ist gegenüber dem Auditor weisungsbefugt. Die Kommunikation zwischen beiden findet nur schriftlich statt. Dies stellt sicher, dass wechselseitige mündliche Beeinflussungen unterbleiben, die später an Hand der Aufzeichnungen nicht rekonstruiert werden könnten. Die Akte des Preclears soll auch nach Jahren noch lückenlos darüber Auskunft geben, was in der Vergangenheit genau gemacht wurde. 

Der F. ist ein Garant für die Qualität des Auditings. Er ist für den Preclear da. Letzterer kann sich jederzeit an ihn wenden und ihm schriftlich mitteilen, was ihm wichtig erscheint, ihn bewegt, ihn besorgt usw. 

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