Demokratie  

bedeutet “Herrschaft des Volkes”.

Per Artikel 20 Abs.2 unseres Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das Volk übt diese Gewalt jedoch nicht direkt aus, sondern wählt Volksvertreter (Abgeordnete), die den Volkswillen in Parlamenten repräsentieren. Daher “parlamentarische Demokratie”. Die Wahl ist also das entscheidende Machtkriterium des Volkes. Sie muss allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar sein sowie regelmäßig wiederkehrend abgehalten werden.

In der Demokratie gilt das Mehrheitsprinzip. Dort, wo eine Partei nicht die Mehrheit der Stimmen des Parlaments auf sich vereinigen kann, muss sie Koalitionen mit anderen Parteien eingehen, um den Regierungschef wählen und Gesetze verabschieden zu können. Minderheiten genießen dennoch einen angemessenen Schutz und haben im Parlament bestimmte Rechte.

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