Confessional (Deutsch: Bekenntnis, Beichte)  

Die Beichte ist ein seelsorgerischer Bestandteil der Katholischen Kirche. Der gläubige Christ kann dort seine begangenen Verfehlungen offen legen und dadurch Erleichterung erfahren. Ähnlich verhält es sich mit dem in der Scientology-Organisation angebotenen “Confessional”, das von Angehörigen des technischen Personals auch als
SecCheck* bezeichnet wird. Letzteres hat historische Gründe.    

In den frühen Zeiten seiner Organisation ließ Hubbard seine Mitarbeiter “sicherheitsüberprüfen”, um auszuschließen, dass sie Spione, Feinde, Saboteure, Kriminelle usw. waren. Ihnen wurden am E-Meter gezielte Fragen gestellt, um das ggf. aufzudecken. Es lief nach einem bestimmten Verfahren ab, das später mehrfach revidiert wurde. Bestätigte sich im Einzelfall der Verdacht, wurden geeignete Maßnahmen gegen die Person ergriffen. 

Erst später wurde das Verfahren als “Beichte” für die Allgemeinheit eingeführt, wobei die dort offen gelegten Verfehlungen vertraulich behandelt werden. Dieses Confessional wurde zum festen Bestandteil der Brücke* und wird bis heute auf dem Grad II “geliefert”. Außerdem ist es Bestandteil des FPRD*. Unabhängig davon kann der Fallüberwacher zusätzliche, auf die Person zugeschnittene Confessionals anordnen, wenn das der Person hilft, ihren Fall besser zu konfrontieren. 

Das Verfahren besteht darin, die jeweilige Person am E-Meter zu befragen, ob sie in der Vergangenheit konkrete Verfehlungen begangen hat. Diese Fragen sind gewöhnlich auf Listen vorgegeben, können aber auch vom Fallüberwacher formuliert werden. Je niedriger das Ethikniveau der auditierten Person, desto gezielter muss gefragt werden, um eine Reaktion des E-Meters zu erhalten. Wird ein Sachverhalt gefunden, erfolgt seine “Säuberung” ähnlich wie die der “verfehlten Zurückhaltung” bei den Rudimenten*.

Man unterscheidet heute zwischen dem vertraulichen Confessional und dem “HCO-SecCheck”. Auf Antrag der Ethikabteilung kann der Fallüberwacher Letzteren anordnen, wenn eine Person im Verdacht steht, z.B. schädliche Handlungen gegen die Organisation begangen zu haben. Das Verfahren ist bei beiden gleich, jedoch werden beim HCO-SecCheck alle aufgedeckten
Overts* vom Auditor schriftlich an die Ethikabteilung berichtet. Dort werden die Handlungen der Person dann entsprechend sanktioniert. Häufig muss die Person in einem solchen Fall eine Wiedergutmachung leisten.  

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